Allgemeine Geschäftsbedingungen
devBrand GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von devBrand GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die devBrand GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn devBrand GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn devBrand GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) devBrand GmbH geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) ein.
§ 2 Leistungen von devBrand GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) devBrand GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings und der Animations- und Erklärfilmproduktion sowie der entsprechenden Konzipierung für Unternehmen.
(2) Im Bereich der Produktion von Erklärfilmen und Animationsvideos bestehen unsere Dienstleistungen aus einem konzeptionellen Anteil und einem Produktionsanteil, die grundsätzlich separat voneinander zu vergüten.
(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von devBrand GmbH durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere devBrand GmbH die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von devBrand GmbH zur Verfügung stellen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann devBrand GmbH aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(5) In Bezug auf die von devBrand GmbH zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht devBrand GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) devBrand GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
(7) devBrand GmbH darf den Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende in jedem Medium als Referenz benennen und dafür auch aktuelle Logos des Kunden verwenden (z. B. von dessen aktueller Webseite).
(8) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist devBrand GmbH nicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.
(9) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von devBrand GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(10) Weist der Vertragspartner devBrand GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von devBrand GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von devBrand GmbH nicht.
(11) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.
(12) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde devBrand GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(13) Die bei devBrand GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(14) devBrand GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(15) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angebote erfolgt ausschließlich zu den von devBrand GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von devBrand GmbH.
(16) Mit dem Kunden vereinbarte Termine sind verbindlich. devBrand GmbH ist berechtigt, dem Kunden etwaigen Mehraufwand für Nachholtermine beziehungsweise für geblockte aber nicht in Anspruch genommene Termine separat zu berechnen. Insoweit gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.
(17) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von devBrand GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (z. B. Zoom).
(18) Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von devBrand GmbH erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem von devBrand GmbH festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern devBrand GmbH für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-7.
(2) devBrand GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) devBrand GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber devBrand GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und devBrand GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist devBrand GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. devBrand GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von devBrand GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von devBrand GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(7) Die Leistungen von devBrand GmbH unterteilen sich in die drei Phasen: Konzept, Design und Animation. Innerhalb jeder Arbeitsphase hat der Kunde Anspruch auf drei kostenfreie Feedbackschleifen. Sollten mehr Feedbackschleifen benötigt werden, werden die Parteien die devBrand GmbH dann zustehende Vergütung einvernehmlich regeln.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen devBrand GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von devBrand GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von devBrand GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von devBrand GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von devBrand GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von devBrand GmbH ist anders lautend. Eine devBrand GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde devBrand GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Vorlage dafür befindet sich im Anhang dieser AGB.
(4) devBrand GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an devBrand GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der vereinbarten Festlaufzeit werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch devBrand GmbH beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei devBrand GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei devBrand GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält devBrand GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber devBrand GmbH in Verzug, ist devBrand GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. devBrand GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) devBrand GmbH wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. devBrand GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Auf Anforderung des Kunden wird devBrand GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist devBrand GmbH gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von devBrand GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber devBrand GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die devBrand GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an devBrand GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Der Kunde hat vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung von Rohvideodaten.
§ 11 Haftung
(1) devBrand GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet devBrand GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet devBrand GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von devBrand GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von devBrand GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von devBrand GmbH (derzeit Düsseldorf).
AGB Stand: 18.09.2022 © Vervielfältigung verboten